Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 06.01.2017)

I. Geltungsumfang, mündliche Absprachen, Geschäftsbedingungen des Vertragspartners

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil eines jeden Vertrages, durch den die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH einen Dienstleistungsauftrag oder die Vermittlung eines entsprechenden Vertrages an einen Dritten übernimmt.
  2. Abweichende Individualvereinbarungen können wirksam nur mit dem Unternehmer bzw. dessen Genehmigung getroffen werden. Sie bedürfen der Schriftform.
  3. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann und insoweit in den Vertrag einbezogen, als dies durch den Unternehmer der Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wird.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

II. Vertragsleistungen

  1. Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus einem schriftlich vereinbarten Auftrag oder dem Vertrag.
  2. Die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH berücksichtigt bei den übernommenen Aufträgen, die bei Vertragsschluss/Informationsaufnahme geltenden anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik und die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung.
  3. Die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH ist berechtigt, sich zur Durchführung eines Auftrages im Sinne von I.1. ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
  4. Besteht die Aufgabe der Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wird der Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen ausgewählt. Dessen Leistung ist nicht der Gegenstand der Vertragspflichten der Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH.

III. Aufklärungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sorgt ohne besondere Aufforderung dafür, dass die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH unverzüglich und kostenfrei alle Informationen und Unterlagen erhält und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die dem Auftraggeber bekannt sind und für die Auftragsführung von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Vorgänge, Umstände und Unterlagen, die erst nach Auftragsannahme oder während der Tätigkeit der Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH bekannt werden.
  2. Die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH ist berechtigt, bei Ausführung des Auftrages die vom Vertragspartner genannten Tatsachen und übergebenen Unterlagen, als richtig und vollständig zugrunde zu legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übermittelten Informationen und übergebenen Unterlagen gehört nur dann zu den Vertragsleistungen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  3. Der Auftraggeber hat für die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH unaufgefordert, rechtzeitig und auf seine Kosten die Erlaubnis zum Betreten des betreffenden Grundstücks und zur Benutzung nicht öffentlicher Zufahrtswege einzuholen.
  4. Die Einholung von allen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Genehmigungen ist Sache des Auftraggebers.
  5. Übernimmt die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH auf Wunsch und mit Genehmigung des Auftraggebers die Einholung der Genehmigungen und den Abschluss der notwendigen Verträge, so wird diese Leistung, sofern hierzu keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, mit einem angemessenen Stundensatz abgerechnet.

IV. Ergänzende Pflichten des Auftraggebers

  1. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen wird die Strom-, Wasser- und Druckluftversorgung zum Betrieb der von der Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH verwendeten Geräte vom Auftraggeber sichergestellt und kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  2. Die Beseitigung von kontaminiertem Material (z. B. Bohrgut, Wasser, etc.) ist Sache des Auftraggebers. Wird vom Auftraggeber die Beseitigung durch die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH gewünscht, so sind die hierfür aufgewendeten Kosten gegen Nachweis zuzüglich eines angemessenen Aufschlages durch den Auftraggeber zu vergüten. Eine zeitliche Fristsetzung für diese Leistung wird ausgeschlossen. Falls die Beseitigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, kann die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH von der übernommenen Verpflichtung zurücktreten.
  3. Der Auftraggeber stellt die Zugänglichkeit der Örtlichkeiten und die Eignung der Zuwegungen für LKWs sicher.
  4. Der Auftraggeber ist für die Sicherung des Vertragsgegenstandes gegen Feuer, Sachbeschädigung, Einbruch und Diebstahl verantwortlich.

V. Gewährleistung, Haftung, Freistellung

  1. Ist eine Vertragsleistung der Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH mit einem von dieser zu vertretenen Mangel behaftet, so beschränken sich die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers zunächst auf das Recht zur Nachbesserung. Die sonstigen gesetzlichen Gewährleistungsansprüche leben erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung wieder auf.
  2. Die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH haftet nur für zumindest grob fahrlässig verursachte Schäden. Aus Fristversäumnissen resultierende Schäden können nicht gegen die Firma LEG Lengeder Entsorgungs GmbH geltend gemacht werden.
  3. Die Haftung der Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH für Mangelfolgeschäden wird zeitlich auf Schäden begrenzt, die bis 2 Jahre nach Abschluss der Vertragsleistung bekannt oder geltend gemacht werden.
  4. Die Haftung gegenüber den Dritten ist immer auf den Umfang jener gegenüber dem Auftraggeber begrenzt.
  5. Die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Höchstersatzleistung durch die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH wird auf die vereinbarte Deckungssumme in Höhe von 10.000.000,- € für Personen-, Vermögen- und Sachschäden begrenzt.

VI. Vergütung

  1. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen rechnet die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH die von ihr erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand auf der Grundlage der vereinbarten Stundensätze bzw. nach einer fest vereinbarten Vergütung ab. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH kann entsprechend des Fortgangs der Arbeiten monatliche Abschlagszahlungen verlangen.
  3. Die Vergütung an die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH wird grundsätzlich mit Rechnungserteilung ohne Skontoabzug fällig.

VII. Rücktritt oder Aufhebung des Vertrages

  1. Die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen, die nach Auftragserteilung bekannt wurden, eine Durchführung für die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH unmöglich wird.

VIII. Angebote

  1. Unsere Angebote enthalten die Arbeiten sowie die Preise, die bei der Durchführung des Auftrages voraussichtlich zum Einsatz kommen. Sie verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Die Gültigkeit beträgt nach Erhalt des Angebotes 3 Monate.

IX. Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Die Firma UMD Industrieservice Lengede GmbH wird die ihr im Rahmen der Ausführung des Auftrages anvertrauten oder bekannt gewordenen Daten, Tatsachen oder sonstige Informationen streng vertraulich behandeln. Sie wird insbesondere die Ergebnisse des Dienstleistungsauftrages nur bei Vorlage einer schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers aushändigen.
  2. Die Übermittlung von Daten nach den Datenschutzgesetzen erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers.

X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  2. Erfüllungsort ist Lengede.
  3. Gerichtsstand ist Peine